Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 350-10
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Kennzeichnet einen Fußgängerüberweg
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Ausführung für Aufstellung rechts
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Format 750 × 750 mm
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Für interne Querungsstellen
Kennzeichnet einen Fußgängerüberweg
Ausführung für Aufstellung rechts
Format 750 × 750 mm
Für interne Querungsstellen
Das weithin sichtbare Fußgängersymbol unterstützt die Kennzeichnung einer Querungsstelle für zu Fuß Gehende. Die Ausführung VZ 350-10 ist für die rechte Seite des Fahrwegs gestaltet und zeigt die Person in der entsprechenden Gehrichtung.
Auf privaten, abgeschlossenen Betriebsflächen kann die Klebefolie eingesetzt werden, um Laufwege über interne Fahrbahnen, Zufahrten oder Logistikbereiche hervorzuheben. Dadurch werden Fahrzeugführende frühzeitig auf Bereiche mit kreuzendem Fußgängerverkehr aufmerksam gemacht.
Das quadratische Motiv wird im Format 750 × 750 mm angeboten. Eine sorgfältige Reinigung des Untergrundes verbessert die Haftung und verhindert Einschlüsse unter der Folie.
Je nach gewünschter Rückstrahlwirkung ist der Aufkleber als Typ 1 mit Reflexionsfolie RA1, Typ 2 mit RA2 oder Typ 3 mit RA3 erhältlich.
Der Aufkleber allein richtet keinen amtlichen Fußgängerüberweg ein. Im öffentlichen Straßenverkehr erfordert ein Fußgängerüberweg eine verkehrsrechtliche Anordnung und die dafür vorgeschriebene, zugelassene Kennzeichnung. Auf Flächen mit öffentlichem Verkehr darf die Folie nicht eigenmächtig verwendet werden.