Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 286

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Selbstklebendes VZ 286

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  • Kennzeichnet eingeschränktes Haltverbot

  • Größen Ø 420 und 600 mm

  • Selbstklebende Folienausführung

  • Für interne Parkregelungen

Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ 286 „Eingeschränktes Haltverbot“

Ein roter Diagonalbalken auf blauem Kreis kennzeichnet das eingeschränkte Haltverbot. Das Motiv eignet sich zur Organisation interner Verkehrs- und Parkflächen, auf denen längeres Halten oder Abstellen von Fahrzeugen vermieden werden soll.

Nach der amtlichen Bedeutung darf dort grundsätzlich nicht länger als drei Minuten gehalten werden. Ausgenommen sind das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- oder Entladen. Im Gegensatz dazu untersagt VZ 283 bereits das freiwillige Halten.

Die selbstklebende Rundfolie steht in zwei Größen zur Verfügung:

Durchmesser 420 mm
Durchmesser 600 mm

Geeignete Anwendungsbereiche sind private Ladezonen, Zufahrten, Anlieferbereiche oder betriebliche Verkehrswege ohne öffentlichen Zugang.

Einsatzgrenze
Diese Folienausführung ist nicht als amtliches Verkehrszeichen zugelassen. Sie kann auf öffentlichen Straßen weder ein Haltverbot anordnen noch dessen Durchsetzung begründen. Bei Flächen mit öffentlichem Verkehr sind eine behördliche Anordnung und ein zugelassenes Schild erforderlich.

 
Produktmerkmale

  • Ein roter Diagonalbalken
  • Blauer Untergrund mit rotem Rand
  • Größen 420 und 600 mm
  • Rückseitig selbstklebend
  • Für interne Parkflächen
  • Geeignet für Ladebereiche
  • Klare Abgrenzung zu VZ 283
  • Keine amtliche Zulassung