Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ.-Nr. 282

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Selbstklebendes VZ 282

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  • ebt streckenbezogene Verbote auf

  • Runde Klebefolie mit Ø 600 mm

  • Verfügbar in RA1, RA2 oder RA3

  • Für interne Streckenabschnitte

Selbstklebendes Verkehrszeichen VZ 282 „Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote“

Die fünf schwarzen Diagonalstreifen kennzeichnen das gemeinsame Ende streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Mit dem Aufkleber lassen sich entsprechende Regelungen auf abgeschlossenen Betriebs- und Werksgeländen sichtbar beenden.

VZ 282 hebt nicht pauschal alle Verkehrsregeln auf. Das Motiv bezieht sich ausschließlich auf zuvor geltende, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Andere Gebote und Verbote bleiben davon unberührt.

Die Folie wird als Ronde mit 600 mm Durchmesser gefertigt. Für die gewünschte Rückstrahlwirkung stehen T1 mit RA1, T2 mit RA2 und T3 mit RA3 zur Verfügung.

Bitte beachten
Die selbstklebende Variante ist für die interne Kennzeichnung vorgesehen und besitzt keine Zulassung als amtliches Verkehrszeichen. Auf öffentlichen Straßen kann sie bestehende Verkehrsregelungen nicht rechtswirksam aufheben. Amtliche Beschilderungen erfordern eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde und ein zugelassenes Schild.

 
Produktmerkmale

  • Fünf schwarze Diagonalstreifen
  • Aufhebung streckenbezogener Verbote
  • Ronde mit 600 mm Durchmesser
  • Selbstklebende Ausführung
  • T1 mit RA1-Folie
  • T2 mit RA2-Folie
  • T3 mit RA3-Folie
  • Für abgeschlossene Werksgelände