Verkehrszeichen Nr. 1028-34 Fährbenutzer frei

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1028-34

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  • Ausnahme für Fährbenutzer

  • Für Zufahrten zu Fährstellen

  • Zwei gut sichtbare Formate

  • Verschiedene Schildausführungen

Verkehrszeichen 1028-34 ''Fährbenutzer frei''

Das Zusatzzeichen 1028-34 „Fährbenutzer frei“ nimmt Verkehrsteilnehmende, die eine Fähre nutzen möchten, von der Regelung des zugehörigen Hauptverkehrszeichens aus. Dadurch bleibt die Zufahrt zur Fährstelle trotz einer allgemeinen Verkehrsbeschränkung für den erforderlichen Zielverkehr erreichbar.

Das Schild kommt insbesondere an Fährzufahrten, Hafenbereichen und Straßen zum Einsatz, die unmittelbar zu einer Anlegestelle führen. Die ausgeschriebene Freigabe erleichtert die Orientierung für Ortsfremde und grenzt den Fährverkehr deutlich vom nicht berechtigten Durchgangsverkehr ab.

Seine konkrete Wirkung ergibt sich aus der Kombination mit dem darüber montierten Verkehrszeichen. Die Ausnahme gilt ausschließlich im Rahmen der angeordneten Regelung und nur für Personen oder Fahrzeuge, deren Fahrt der Nutzung der betreffenden Fährverbindung dient.

Für unterschiedliche Straßenräume ist das Aluminiumschild in 315 × 420 mm und 450 × 600 mm verfügbar. Mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3, mehreren Bauarten und konfigurierbarer Befestigung lässt es sich an den vorgesehenen Aufstellort anpassen.

 

Produktmerkmale

  • Zufahrtsfreigabe für Fährbenutzer
  • Geeignet für Häfen und Fähranleger
  • Eindeutige Abgrenzung zum Durchgangsverkehr
  • Größen 315 × 420 und 450 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar