Verkehrszeichen Nr. 1026-36 Landwirtschaftlicher Verkehr frei

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1026-36

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  • Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrten

  • Für Feldwege und Betriebszufahrten

  • Zwei Formate lieferbar

  • Mehrere Reflexionsklassen wählbar

Verkehrszeichen 1026-36 ''Landwirtschaftlicher Verkehr frei''

Das Zusatzzeichen 1026-36 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ nimmt zweckgebundene landwirtschaftliche Fahrten von der Beschränkung des jeweiligen Hauptverkehrszeichens aus. Damit können bewirtschaftete Flächen, Hofstellen und betriebliche Einrichtungen erreichbar bleiben, während der sonstige Kraftfahrzeugverkehr ausgeschlossen oder begrenzt wird.

Zur freigestellten Nutzung zählen Fahrten, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen. Maßgeblich ist der konkrete Fahrtzweck und nicht allein die Fahrzeugart oder die berufliche Stellung des Fahrers. Deshalb können neben Zugmaschinen auch weitere für den landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzte Fahrzeuge erfasst sein. Private Fahrten ohne entsprechenden Sachbezug werden durch das Zusatzzeichen nicht freigegeben.

Geeignete Einsatzorte sind Wirtschaftswege, Feldzufahrten und Straßenabschnitte mit regelmäßigem landwirtschaftlichem Betriebsverkehr. Forstwirtschaftliche Fahrten sind nicht automatisch eingeschlossen; für eine gemeinsame Freigabe beider Bereiche ist das dafür vorgesehene Zusatzzeichen zu verwenden.

Der Aluminiumträger ist in 315 × 420 mm sowie 450 × 600 mm verfügbar. Reflexionsklasse, Schildbauweise, Lochplan und optionale Schutzfolie lassen sich an die örtlichen Sicht- und Montagebedingungen anpassen.

 

Produktmerkmale

  • Ausnahme für zweckgebundene Agrarfahrten
  • Geeignet für Feld- und Wirtschaftswege
  • Gut lesbare dreizeilige Textangabe
  • Größen 315 × 420 und 450 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar