Verkehrszeichen Nr. 1010-13 Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
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Dauerparkflächen für Wohnwagen
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Ausnahme von der Zweiwochenfrist
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Eindeutiges Wohnwagen-Sinnbild
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Zwei Größen erhältlich
Dauerparkflächen für Wohnwagen
Ausnahme von der Zweiwochenfrist
Eindeutiges Wohnwagen-Sinnbild
Zwei Größen erhältlich
Das Zusatzzeichen 1010-13 kennzeichnet Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage abgestellt werden dürfen. Damit wird die allgemeine Zweiwochenfrist für das Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug auf den entsprechend ausgewiesenen Stellflächen aufgehoben.
Das Schild kann mit einem Parkplatzzeichen oder einem anderen Hauptverkehrszeichen kombiniert werden, um die betroffenen Flächen eindeutig zuzuordnen. Es lässt sich außerdem in eine behördlich festgelegte Parkplatzbeschilderung integrieren. Entscheidend sind stets die örtliche Anordnung und die vollständige Kennzeichnung der Parkfläche.
Die Regelung betrifft insbesondere abgekoppelte Wohnwagen. Sie gestattet kein beliebiges Dauerparken außerhalb der ausgewiesenen Flächen und hebt andere Halt-, Park- oder Nutzungsvorschriften nicht auf. Das Aluminiumschild ist in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm konfigurierbar.